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זכויות הילד בגיל הרך

Gruppe 1 | עמוד דיון

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Isabel Stommel
21.11.2019 10:01

Die unterschiedlichen Interessen der Gesellschaft hast du sehr gut erläutert. Ich bin also ganz deiner Meinung, die Erbschaftssteuer differenziert zu betrachten. Jedoch muss immer eine Entscheidung getroffen werden. In diesem Fall stimme ich die bei der progressiv steigenden Besteuerung zu. Ich würde jedoch keine Freibeträge ansetzen, da die Besteuerung bei Niedrigerbe so gering wäre, dass es unerheblich ist. Trotzdem würde sozusagen gleiches Recht für alle gelten.

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Monika Schnell
20.11.2019 15:54

Meiner Meinung nach sollte das Thema Erbschaftssteuer differenziert betrachtet werden. Einerseits sollten die Wünsche der Verstorbenen respektiert werden, aber andererseits darf es in einer Gesellschaft nicht dazu kommen, dass der Großteil des Vermögens in den Händen weniger akkumuliert wird. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit sollte auf jeden Fall gewahrt werden. Deshalb befürworte ich eine progressiv steigende Besteuerung des Erbes, wobei es (analog zur Einkommensbesteuerung) einen Freibetrag geben sollte. Gesetzliche Lücken, die es ermöglichen privates Vermögen zu verschleiern, (Bsp. In Form von Betriebsvermögen) müssen meiner Meinung nach dringend behoben werden.

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Monika Schnell
20.11.2019 15:43
Ich stimme deinen Vorschlägen eines Freibetrages und eines prozentualen ansteigenden Steuersatzes auf Erbschaften absolut zu. Auch bei Unternehmensbestueerungen sollte das Ziel auf keinen Fall sein, kleine und mittelständige Betriebe in den Ruin zu treiben. Allerdings frage ich mich, ob diese Sorge überhaupt notwendig ist (Vlg. Der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen, ZDF, 2016). Denn eigentlich machen die Erben in jedem Fall Gewinn, auch wenn sie Steuern zahlen müssen, bekommen sie ein ganzes Unternehmen, dass sie sich sonst hätten selbstständig aufbauen müssen. Sollten die Schulden tatsächlich den Wert des Unternehmens übersteigen, hätten sie immer noch die Möglichkeit das Erbe abzulehnen und somit weder Verlust noch Gewinn gemacht. Ich denke, dass das größere Problem bei Unternehmenserbschaften ist, dass Steuern umgangen werden, indem privates mit betrieblichem Vermögen vermischt wird.
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Monika Schnell
20.11.2019 15:36

Ich finde deinen Ansatz sehr gut und denke ebenfalls, dass es einen Freibetrag für Erbschaften geben sollte. Darüber hinaus denke ich, dass eine progressive Besteuerung den Gerechtigkeitsaspekt zusätzlich unterstreichen würde. Die Idee mit der gezielten Spende eines Vermögensteils halte ich für sehr interessant. Vielleicht könnte dieser dadurch unterstützt werden, dass sich die Höhe der Steuer reduziert, falls bereits zu Lebzeiten freiwillige Spenden erfolgen. Hierbei sollte jedoch genau definiert werden was als gemeinnützige Spende gewertet wird, um zu garantieren, dass diese tatsächlich zum Gemeinwohl beiträgt.

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Monika Schnell
20.11.2019 15:30
Ich schließe mich deiner Idee eines progressiven Anstiegs der Steuer im Verhältnis zum Erbe an, da hierdurch einerseits dem Wunsch der Verstorbenen nachgekommen und andererseits Chancenungleichheit zumindest ein Stück weit reduziert werden. Allerdings bin ich derselben Meinung wie Rena, dass es einen gewissen Freibetrag geben sollte, innerhalb dessen keine Steuer fällig wird (analog zu der Regelung der Einkommensbesteuerung). Dass hohe Steuern die Anreize steigern, das Vermögen  zu Lebzeiten in die Wirtschaft oder in sonstiger Form an die Allgemeinheit weiterzugeben, halte ich für schwer umsetzbar, da hierbei die persönliche Einstellung zum Thema Finanzen einen großen Einfluss hat (Vlg. 

) Ich könnte mir eher vorstellen, dass vermehrt versucht wird, die Steuerregelungen zu umgehen (Vgl. Unternehmenserbe oder Schenkungen zu Lebzeiten).

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Rena Fischer
19.11.2019 21:28
Ja, ich bin auch der Meinung, dass es Freibetragsgrenzen geben sollte. Es wäre nicht gerecht, ein kleines Vermögen, welches der Verstorbene im Laufe seines Lebens angesammelt hat ein zweites Mal zu besteuern. Außerdem bin ich ebenfalls dafür, dass der Steuersatz mit der Höhe des Erbes prozentual steigt. Es ist gerecht jemanden, der sehr hohe Vermögen erbt mehr mit den Steuern zu belasten, als jemand, der weniger erbt. Der Freibetrag sollte allerdings auf jeden Fall sehr hoch sein. In meinen Augen ist es ebenfalls logisch, dass eine Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen nicht dazu führen sollte, dass bestimmte Betriebe schließen müssen. Eine Steuer, die solche Effekte mit sich führt wäre nicht effektiv, denn die Steuer soll ja auch dazu dienen, dass der Staat mehr Einnahmen macht und nicht dazu führen, dass Betriebe schließen.
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Rena Fischer
19.11.2019 21:25

Die Idee, dass die Erbschaftssteuer mit der Höhe des Erbes prozentual steigen sollte, finde ich gut. Allerdings bin ich der Meinung, dass kleine Vermögen überhaupt nicht versteuert werden sollten. Die Steuer, die prozentual mit dem Erbe steigen soll, sollte erst ab einer Weitergabe von großen Summen stattfinden.

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Herb Thomann
18.11.2019 23:25

Ich teile deine Meinung. Jedoch halte ich deine Vorstellung, dass durch die prozentual steigende Erbschaftssteuer "bestimmte Menschen nicht von Anfang an durch ein hohes Erbe besser gestellt sind" für zu gewagt. Dies klingt für mich so als wolltest du durch diese Erbschaftssteuer ganz verhindern, dass Millionenerben weiterhin existieren. Zudem ist die These, dass die Menschen "damit dazu geneigt sind ihr Geld bereits während der Lebenszeit auszugeben" für realitätsfremd.

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Herb Thomann
18.11.2019 23:20

Ich kann im Grundsatz deinen Gedankengang nachvollziehen. Doch in Bezug auf die klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetriebe kann ich dir nicht zustimmen. Du führst in deiner Argumentation das Kriterium der Fairness an. Angenommen diese kleinen Betriebe würden ebenfalls wie alle anderen der Erbschaftssteuer ohne Freibetrag unterliegen. Damit würde sich eine weiter Übergabe für die Erben nicht mehr rentieren und es käme (abgesehen von Verpachtung) nur der Verkauf in Frage, der ebenfalls hoch vom Staat besteuert wird. Wer würde dann die Flächen besitzen? Richtig, die Großbetriebe. Dies bringt uns wieder zur Fairness…

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Isabel Stommel
14.11.2019 10:45
Ich bin ganz deiner Meinung, wenn du sagst, dass die Erbschaftssteuer gerechtfertigt ist. Auch bei der prozentualen Steigerung der Erbschaftssteuer mit steigendem Vermögen kann ich dir nur beipflichten. Allerdings würde ich keine Freibetragsgrenzen in Betracht ziehen, weil ich finde, dass jeder der Erbschaftssteuer verpflichtet sein sollte – der Fairness halber. Das Auslassen klein- und mittelständischer Landwirtschaftsbetriebe wäre sicherlich wirkungsvoll für die betreffenden Betriebe, aber empfinde ich auch nicht als fair. Allein eine niedrigere Besteuerung, als die großen Betriebe, sollte ausreichen. Das alles sollte am Ende dazu führen, dass man sich das Land einer Gleichverteilung des Vermögens annähert.

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