Finanzminister der BRD – Mögliche Regelung zur Erbschaftsteuer In meinen Augen hat die Erbschaftsteuer nicht das Ziel, vererbtes Vermögen wegzunehmen, sondern es bei Vermögenszufluss einer sachgerechten Besteuerung zu unterziehen. Deshalb plädiere ich, je nach Vermögensart, für folgende Regelung: (A) Vererbung von Privatvermögen: 1 Mio. € Grundfreibetrag mittels dynamischen Freibeträgen bis max. 500 T € zusätzlich, je nach Wohnsitzfinanzamt, bei anschließender Versteuerung in Höhe von 50 % des übrigen Privatvermögens. (B) Vererbung von Betriebsvermögen: 30 Mio. € Grundfreibetrag, bei anschließender Versteuerung in Höhe von 50 % des übrigen Betriebsvermögens mittels dynamischer Steuerstundungsmodelle. Die dynamischen Steuerstundungsmodelle werden jährlich an die Inflationsrate durch das Betriebsfinanzamt angepasst und dienen der Arbeitsplatzsicherung. Meine Hauptargumente für die Erbschaftsteuer orientieren sich am sozialen Ausgleich sowie am Leistungsprinzip innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft. Sozialer Ausgleich: Die Erbschaftsteuer soll zu sozialer Gerechtigkeit beitragen, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Sie soll makro-sozial zur Korrektur von sozialer Ungleichheit beitragen und ökonomisch benachteiligten Bevölkerungsschichten zugute kommen. Eine fortschreitende Vermögenskonzentration bei Wenigen, auf Kosten der unteren und mittleren Vermögensschichten soll auch deshalb verhindert werden, um die Demokratie zu stärken und eine Erbaristokratie abzuwenden. Leistungsprinzip: Erben erhalten leistungsloses Einkommen und dies widerspricht meinem Verständnis vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft. Durch weitestgehend ähnliche Startbedingungen soll die Leistungsbereitschaft jedes Individuums gestärkt werden. Darüber hinaus sollen für Nichterbende Anreize geschaffen werden, durch Ehrgeiz und Fleiß eigenes Vermögen aufzubauen. Im Rahmen des Leistungsprinzips gilt darüber hinaus die Förderung von Innovationsbereitschaft und Innovationskraft für wirtschaftliche Akteure, unter der Prämisse der Arbeitsplatzschaffung. Als Haupthindernisse, die mir Gegner der Erbschaftsteuer artikulieren könnten, erachte die ich die Argumentation der Doppelbesteuerung, sowie deren Verweis auf das individuelle Eigentumsrecht.
Danke für deine Anmerkungen an meiner Argumentation, ich kann deine Argumentation nachvollziehen und werde meine Stellung überdenken.
Sophia Franke
15.11.201912:01
Ich denke, ich habe mich bezüglich meines Gedankens der Einkommenssteuer vielleicht unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass ZURZEIT kaum vorankommen durch eigene Leistung besteht. Aus Gründen wie der Einkommenssteuer, die die eigene Leistung mindert und der Erbschaftssteuer die von Beginn für Ungleichheit sorgt. Deshalb mein Gedanke die Einkommenssteuer, welche die eigene Leistung mindert abschaffen o.a. verringern und die Erbschaftssteuer erhöhen da diese nichts mit selbst erbrachter Leistung zutun hat und nur die Gesellschaftsschere offen hält.
Sophia Franke
15.11.201911:56
Deine Argumentation bezüglich der Erbschaftssteuer kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich sehe deine genannten Punkte bezüglich der Leistungsgesellschaft und der nötigen Umverteilung von Vermögen für eine größere Gleichberechtigung und gleiche Startbedingungen in Form von Steuern genauso. Bezüglich der Unterscheidung bzw. Regelung von Privat- und Unternehmensbesteuerung habe ich wie gesagt noch keine gefestigte Meinung, kann deine genannten Punkte aber klar nachvollziehen und würde mich dort sogar teilweise anschließen.
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Danke für deine Anmerkungen an meiner Argumentation, ich kann deine Argumentation nachvollziehen und werde meine Stellung überdenken.
Ich denke, ich habe mich bezüglich meines Gedankens der Einkommenssteuer vielleicht unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass ZURZEIT kaum vorankommen durch eigene Leistung besteht. Aus Gründen wie der Einkommenssteuer, die die eigene Leistung mindert und der Erbschaftssteuer die von Beginn für Ungleichheit sorgt. Deshalb mein Gedanke die Einkommenssteuer, welche die eigene Leistung mindert abschaffen o.a. verringern und die Erbschaftssteuer erhöhen da diese nichts mit selbst erbrachter Leistung zutun hat und nur die Gesellschaftsschere offen hält.
Deine Argumentation bezüglich der Erbschaftssteuer kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich sehe deine genannten Punkte bezüglich der Leistungsgesellschaft und der nötigen Umverteilung von Vermögen für eine größere Gleichberechtigung und gleiche Startbedingungen in Form von Steuern genauso. Bezüglich der Unterscheidung bzw. Regelung von Privat- und Unternehmensbesteuerung habe ich wie gesagt noch keine gefestigte Meinung, kann deine genannten Punkte aber klar nachvollziehen und würde mich dort sogar teilweise anschließen.
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Baki Temir
Sophia Franke
Max Linß