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Reasoning on economics

Erbschaft und Gerechtigkeit | The Discussion Page

Synopse

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Keine Erbschaftssteuer

Keine Erbschaftssteuer

6 Comments
  • Sophia Franke

  • Ronja Baginski

  • Iskender Dink

  • Philipp Lanzloth

  • Maren Ofenloch

  • Rena Fischer

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Erbschaftssteuer nur Spitzenverdiener

Erbschaftssteuer nur Spitzenverdiener

3 Comments
  • Monika Schnell

  • Marcel Breuer

  • Dominik Scharrer

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Erbschaftssteuer in Abhängigkeit vom Vermögen der Erbenden

Erbschaftssteuer in Abhängigkeit vom Vermögen der Erbenden

10 Comments
  • Herb Thomann

  • Maxi Harteis

  • Mustafa Ergün

  • Selina Winkelmann

  • Anna Steinherr

  • Martin Mlinac

  • Ellen Claves

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    Vermögen sollte vererbbar sein. Weil ich es nicht sozial verwerflich finde, dass gewisse Summen an die Nackkommen weitergegeben werden dürfen und bis zu bestimmten Höhen auch kein Schaden in der Gesellschaft im gemeinsamen Teilhabe entsteht.

    Die Frage stellt sich für mich nur in welcher Höhe, und linear oder progresive. Da beim weitergeben großer Vermögen große Soziale Ungleichheiten entstehen, da Kapital sich vervielfältig bsp. durch den Zinseszins effekt. Hier müssten Grenzen gezogen werden.

    Für mich besteht die Ideal Lösung darin, dass vererbte Vermögen ab bestimmten größen zu besteuern sind und sich dabei die Transfer Vermögen der letzten 20 Jahre betrachtet.

    Hierfür finde ich ein Progressiv steigender Satz ab dem 10 fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens, startetend mit 25 % für angemessen.

    In Deutschland wären damit Vermögen von bis zu 380 000 Euro steuerfrei. Auf jeden zusätzlichen Euro fallen dann 25 Cent steuern an.

    Ab 2 Mio Euro Vermögen sollte der Satz bei 60 % angekommen sein.

    Das Einkommen des Erbenden wird bewusst nicht berücksichtigt, da dies aus der Gerechtigkeitsherleitung für die Gesellschaft nicht relevant ist.

    Paul Overbeck

  • Max Linß

  • Baki Temir

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Gleicher Prozentsatz für alle

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One comment
  • Isabel Stommel

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Vermögen sollte vererbbar sein. Das erhoff ich für mich selbst und das stehen ich auch meinen Freunden und Mitmenschen zu.

Problematisch finde ich die Weitergabe größerer Vermögen. Da hier sich hier große Ungleichheiten entwickeln. In der im extrem Fall, durch das Bewegen von Größeren Summen sozialer Unfrieden entstehen kann. Diese Ungleichheit verstärkt sich insbesondere durch Zinseszinseffekte.

Da das meiste Vermögen angelegt ist in Immobilien, Beteiligungen und Aktien muss vor allem ein Weg gefunden werden diesen Teil zu besteuern. Da sollte die steuer nicht vom Einkommen der Erbenden sondern von dem zuvererbenden Vermögen abhängig sein.

Ja Ich wünsche mir eine Erbschaftsteuer, die Frage stellt sich für mich nur in welcher Höhe, und linear oder progresive. Für mich besteht die Ideal Lösung darin, dass vererbte Vermögen ab bestimmten größen zu besteuern sind und dabei die Transfers von Vermögen der letzten 20 Jahre an die Erber dazu gezogen wird.

Hierfür finde ich ein Linear steigender Satz ab dem 20 fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens, startetend mit 40 % für angemessen.

In Deutschland wären damit Vermögen von bis zu 700 000 Euro steuerfrei. Auf jeden zusätzlichen Euro fallen dann 40 Cent steuern an.

Ab 2 Mio Euro Vermögen sollte der Satz bei 60 % angekommen sein.

Das Einkommen des Erbenden wird bewusst nicht berücksichtigt, da dies aus der Gerechtigkeitsherleitung für die Gesellschaft nicht relevant ist.

Paul Overbeck

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Baki Temir
10.11.2019 21:20

Die Erbschaftssteuern von Vermögensinhabern einzubeziehen, kann dazu führen, dass der Spalt zwischen Armen und Reichen reduziert wird. Diese Maßnahme ist meiner Meinung nach gerecht und fair für die Allgemeinheit.  

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Paul Overbeck
7.11.2019 14:19
Vermögen sollte vererbbar sein. Das erhoff ich für mich selbst und das stehe ich auch meinen Freunden und Mitmenschen zu.

Problematisch finde ich die Weitergabe größerer Vermögen. Da hier sich hier große Ungleichheiten entwickeln. In der im extrem Fall, durch das Bewegen von Größeren Summen sozialer Unfrieden entstehen kann. Diese Ungleichheit verstärkt sich insbesondere durch Zinseszinseffekte.

Da das meiste Vermögen angelegt ist in Immobilien, Beteiligungen und Aktien muss vor allem ein Weg gefunden werden diesen Teil zu besteuern. Daher sollte die steuer nicht vom Einkommen der Erbenden sondern von dem zu vererbenden Vermögen abhängig sein.

Ja Ich wünsche mir eine Erbschaftsteuer, die Frage stellt sich für mich nur in welcher Höhe, und linear oder progresive. Für mich besteht die Ideal Lösung darin, dass vererbte Vermögen ab bestimmten größen zu besteuern sind und dabei die Transfers von Vermögen der letzten 20 Jahre an die Erber dazu gezogen wird.

Hierfür finde ich ein Linear steigender Satz ab dem 20 fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens, startetend mit 40 % für angemessen.

In Deutschland wären damit Vermögen von bis zu 700 000 Euro steuerfrei. Auf jeden zusätzlichen Euro fallen dann 40 Cent steuern an.

Ab 2 Mio Euro Vermögen sollte der Satz bei 60 % angekommen sein.

Das Einkommen des Erbenden wird bewusst nicht berücksichtigt, da dies aus der Gerechtigkeitsherleitung für die Gesellschaft nicht relevant ist.

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Max Linß
5.11.2019 20:32
Erben erhalten leistungsloses Einkommen bzw. Vermögen, was ungerecht ist und dem Leistungsgedanken unserer Gesellschaft widerspricht. Eine Erbschaftsteuer in Abhängigkeit vom Vermögen des Erben entspricht in meinen Augen einerseits dem Solidarprinzip und weist andererseits Steuergerechtigkeit, im Rahmen des Leistungsfähigkeitsprinzip der Individuen, für eine funktionierende und soziale Gesellschaft aus. Um Umverteilung (von oben nach unten) für ein sozial-verträgliches Klima in der Gesellschaft zu erreichen, müssen Erbschaften grundsätzlich für alle besteuert werden. Ähnlich der Einkommensteuer sollte das Erbe bis zu einer festgelegten Höhe (z.B. 10 Mio. € Barmitteln) einer progressiven Besteuerung unterliegen. Ab dieser Grenze sollte eine harte, lineare Besteuerung greifen. -Dies geschieht in Teilen in Deutschland, indem der Erbe, und nicht der Erblasser, der “doppelt besteuert” würde, beim Zufluss des Erbes besteuert wird. Gemäß ErbStG bestehen dabei für Privatpersonen, je nach Steuerklasse, großzügige Freibeträge.
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Paul Overbeck
4.11.2019 14:30

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